Sorgfältigkeitsprüfung oder „Due Diligence“

Die Sorgfältigkeitsprüfung können wir in Ihrem Auftrag übernehmen.
Zum Beispiel Einholung von:

  • Bauunterlagen

  • Recht Lasten und Beschränkungen im Grundbuch

  • Baulasten

  • Teilungserklärung und Aufteilungspläne zur Abgeschlossenheit

  • Planungsrecht